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Änderung der Fachkräfteverordnung 2022 – Erweiterung um Serviceberufe und länderspezifische Anpassungen
Verordnung vom 07.07.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Fachkräfteverordnung 2022, indem sie neue Berufskategorien (Wirtschafts‑, Hotel‑ und Gaststättenfachleute sowie Kellner/innen) hinzufügt und für einzelne Bundesländer bestimmte Ziffern im zweiten Absatz streicht.
Bundesministerium für Arbeit7/7/2022XXVII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Es werden zwei neue Ziffern eingeführt: Z 67 definiert Wirtschaft/innen, Hotel‑ und Gaststättenfachleute sowie Heimverwalter/innen als Fachkräfte, Z 68 erweitert die Fachkräfte um Kellner/innen.
  • Im zweiten Absatz werden für einzelne Bundesländer spezifische Ziffern gestrichen: Burgenland (Z 1), Oberösterreich (Z 44 und 45), Salzburg (Z 22 und 24), Steiermark (Z 18 und 24), Tirol (Z 13) und Vorarlberg (Z 9 und 13).
  • Die Änderungen basieren auf § 13 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, das die rechtliche Grundlage für die Anpassung der Fachkräfteverordnung bildet.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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