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Änderung der Saisonkontingentverordnung 2022 – neue Kontingente und Präferenzregelungen für den Tourismus
Verordnung vom 07.07.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 7. Juli 2022 legt ein Kontingent von 2 989 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Tourismussektor fest und verteilt diese auf die Bundesländer. Außerdem wird ein neuer § 5a eingeführt, der Arbeitgebern bei frei werdenden Plätzen Vorrang bei neuen Beschäftigungsbewilligungen gibt, wenn sie bereits ausländische Saisonarbeiter beschäftigen oder deren Mitarbeitende eine Rot‑Weiß‑Rot‑Karte besitzen.
Bundesministerium für Arbeit7/7/2022XXVII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Ein Gesamtkontingent von 2 989 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Tourismussektor wird festgelegt und auf die Bundesländer verteilt.
  • Die Änderung beruht auf § 5 Abs. 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.
  • Ein neuer § 5a schafft eine Präferenzregelung: Arbeitgeber erhalten Vorrang bei neuen Beschäftigungsbewilligungen, wenn sie bereits ausländische Saisonarbeiter beschäftigen oder deren Mitarbeitende im Besitz einer Rot‑Weiß‑Rot‑Karte sind.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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