Novelle der COVID‑19‑Einreiseverordnung 2022 – Impf‑ und Testnachweisregelungen
Verordnung vom 25.07.2022Zusammenfassung
Die 1. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2022 legt fest, dass Impfungen für Einreisende höchstens 270 Tage zurückliegen dürfen und definiert detaillierte Ausnahmen bei Test‑ oder Antikörpernachweisen. Außerdem wird ein neuer Impfstoff in Anlage C aufgenommen und ein neuer Absatz in § 8 eingefügt. Die Änderungen gelten ab dem 1. August 2022.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/25/2022XXVII
Grenze
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Für Personen ab 18 Jahren muss die letzte Impfung höchstens 270 Tage zurückliegen, um einreisen zu dürfen.
- Bei Impfstoffen, die nur eine Dosis vorsehen, muss mindestens 21 Tage seit der Impfung vergangen sein, ebenfalls nicht länger als 270 Tage zurückliegend.
- Eine Impfung ist zulässig, wenn mindestens 21 Tage vorher ein positiver Test oder ein Nachweis neutralisierender Antikörper erbracht wurde; die Impfung muss ebenfalls innerhalb von 270 Tagen liegen.
- Der Impfstoff "CONVIDECIA/CanSinoBIO Ad5‑nCoV‑S" wird als zulässige Einzeldosis in die Liste der anerkannten Impfstoffe aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
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