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COVID‑19‑Verkehrsbeschränkungs‑ und Maskenverordnung 2022
Verordnung vom 27.07.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2022 verschärft die Regeln für Personen mit positivem COVID‑19‑Test: Sie führt neue Verkehrsbeschränkungen, Maskenpflicht und Betretungsverbote für bestimmte Einrichtungen ein. Das Inkrafttreten war am 1. August 2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/27/2022XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik
Öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Eine neue Unterkategorie (§ 4a) erlaubt, dass Personen mit positivem SARS‑CoV‑2‑Test Verkehrsbeschränkungen unterliegen.
  • Die neuen Absätze 3 und 4 von § 12 bestimmen, dass die Regelungen ab dem 1. August 2022 gelten und bereits erteilte Absonderungsbescheide ihre Rechtswirkung verlieren.
  • Maskenpflicht wird für geschlossene Räume, öffentliche Verkehrsmittel und private Verkehrsmittel festgeschrieben, sofern kein ausreichender Abstand möglich ist.
  • Betretungsverbote gelten für Alten‑ und Pflegeheime, Krankenanstalten, Kuranstalten, Kindergärten, Grundschulen und weitere Betreuungseinrichtungen.
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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