Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung – neue Regelungen für Schweine, Lamas und Alpakas
Verordnung vom 27.07.2022Zusammenfassung
Die Verordnung 296/2022 ändert die 1. Tierhaltungsverordnung. Sie erweitert die Tierdefinition um Lamas und Alpakas, passt Referenzen an und führt neue Pflichten für Schweinehalter ein – u. a. ein Projekt zur Erfassung von Schwanz‑ und Ohrverletzungen sowie strengere Haltungsanforderungen. Übergangsfristen bis 2033 geben Betrieben Zeit, die Änderungen umzusetzen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/27/2022XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die Tierhaltungsdefinition um Lamas und Alpakas, sodass diese künftig unter die gleichen Haltungsregeln fallen.
- Der Verweis in § 2 Abs. 3a wird von „§ 25 Abs. 6“ auf „§ 35 Abs. 6“ geändert, um die aktuelle Rechtslage korrekt zu verankern.
- Ein Projekt zur einheitlichen Erfassung von Schwanz‑ und Ohrverletzungen bei Schweinen wird bis zum 31.12.2025 eingerichtet; die Ergebnisse dienen als Grundlage für Kontrollen im Schlachthof.
- Mehrere neue Haltungsanforderungen für Schweine werden eingeführt, darunter das Verbot von nicht‑loslassbaren mechanischen Hilfsmitteln beim Kalben und strengere Regeln zum Schwanzkupieren und zur Kastration.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.