Zeitliche Festlegung von Freistellungen im öffentlichen Dienst (01.08.–31.10.2022)
Verordnung vom 29.07.2022Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 1. August 2022 bis zum 31. Oktober 2022 freigestellt werden können, sofern sie die Voraussetzungen des Gehalts‑ bzw. Vertragsbedienstetengesetzes erfüllen.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport7/29/2022XXVII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
- Der Zeitraum, in dem Freistellungen nach den genannten Gesetzen möglich sind, wird vom 1. August 2022 bis zum 31. Oktober 2022 festgelegt.
- Die Befugnis, den Zeitraum für Freistellungen zu bestimmen, beruht auf den Absätzen 5 der jeweiligen Gesetze.
- Die Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft und verliert ihre Rechtswirkung automatisch am 31. Oktober 2022.
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