<!--[0-->Ergänzung des Studienbeitragszeitraums um das Wintersemester 2022/23<!--]-->
Ergänzung des Studienbeitragszeitraums um das Wintersemester 2022/23
Verordnung vom 09.08.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Studienbeitragsverordnung, indem sie im ersten Satz von § 4a die Formulierung „und das Wintersemester 2022/23“ hinzufügt. Damit wird das Wintersemester 2022/23 in den Zeitraum der Studienbeiträge aufgenommen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/9/2022XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ergänzt die Studienbeitragsverordnung um die Formulierung „und das Wintersemester 2022/23“, sodass das Wintersemester in den Beitragszeitraum aufgenommen wird.
  • Durch die Ergänzung wird klargestellt, dass sowohl das Sommersemester 2022 als auch das Wintersemester 2022/23 von den Studienbeiträgen betroffen sind.
  • Die Änderung stützt sich auf die Befugnisse des Universitätsgesetzes 2002 und des Hochschulgesetzes 2005.
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Polaschek Martin, Dr.

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