Zusammenfassung
Die 3. Novelle zur EAG‑Investitionszuschüsseverordnung‑Strom erhöht die Fördermittel für Kategorien A und B deutlich und legt das Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/22/2022XXVII
Energie
Schwerpunkte
In Kraft ab 23.08.2022
- Die maximale Förderhöhe für Kategorie A wird von 5 Mio. € auf 40 Mio. € erhöht.
- Die maximale Förderhöhe für Kategorie B wird von 10 Mio. € auf 30 Mio. € erhöht.
- In einer weiteren Tabellenzeile wird die Förderhöhe für Kategorie A von 5 Mio. € auf 10 Mio. € angehoben.
- Ein neuer Absatz 4 wird zu § 18 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der Änderungen einen Tag nach Kundmachung festlegt.
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