Zusammenfassung
Die Verordnung führt den vierjährigen Lehrberuf Tischlereitechnik ein, definiert drei Schwerpunkte (Planung, Produktion, Modell‑ und Formenbau) und legt umfangreiche Kompetenzen sowie Prüfungsmodalitäten fest.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/24/2022XXVII
Bildung
Handwerk
Berufsausbildung
Schwerpunkte
- Einführung des Lehrberufs Tischlereitechnik als Schwerpunktlehrberuf mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer.
- Festlegung von drei Schwerpunkten – Planung, Produktion und Modell‑ und Formenbau – die jeweils eigene Kompetenzbereiche und Lerninhalte besitzen.
- Definition umfangreicher Kompetenzbereiche: fachliche (z. B. Werkstückbearbeitung), fachübergreifende (Betriebsorganisation, Qualitätssicherung) und digitale Kompetenzen (CAD/CAM, Datensicherheit).
- Regelungen zur Lehrabschlussprüfung: theoretischer und praktischer Teil, Prüfungsinhalte (z. B. Grundlagen der Tischlerei, angewandte Mathematik, Fachzeichnen) sowie Möglichkeit von Zusatz‑ und Wiederholungsprüfungen.
Dokumente (PDFs)
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