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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Kunststoffverfahrenstechnik
Verordnung vom 24.08.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Berufsausbildung im Lehrberuf Kunststoffverfahrenstechnik, definiert Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und Übergangsbestimmungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/24/2022XXVII
Umwelt
Industrie
Berufsbildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Kunststoffverfahrenstechnik wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Die Verordnung definiert fachliche Kompetenzen (Materialauswahl, Maschinenbedienung, Prozesssteuerung) sowie fachübergreifende Kompetenzen wie Qualitäts‑, Umwelt‑ und Digitalisierungsfähigkeiten.
  • Die Lehrabschlussprüfung wird in einen theoretischen und einen praktischen Teil aufgeteilt, wobei die Inhalte von angewandter Mathematik bis Werkstoffkunde reichen.
  • Übergangsbestimmungen erlauben Auszubildenden, die vor dem Inkrafttreten begonnen haben, ihre Ausbildung bis zum regulären Ende fortzusetzen.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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