Zusammenfassung
Die Verordnung 2022/324 aktualisiert die Bildungsdokumentationsverordnung 2021, indem sie technische Details, Datenfelder und Begriffe präzisiert und zum 29. August 2022 in Kraft tritt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/29/2022XXVII
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Formulierung in § 13 Abs. 1 wird von „Anlage 6 Z 15“ auf „Z 14“ geändert, um die aktuelle Struktur der Datenfelder zu reflektieren.
- Ein neuer Absatz 4 wird zu § 29 hinzugefügt, der festlegt, dass die Verordnung mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft tritt.
- In den Anlagen wird das Attribut „stand“ angepasst, um die vorzeitige Beendigung der Ausbildung bei nicht zulässiger Wiederholung gemäß § 23a i.V.m. § 33 Abs. 2 lit. g korrekt abzubilden.
- In Anlage I Z 14 wird das Wort „SchUG“ durch „SchPflG“ ersetzt, um die Terminologie an aktuelle Gesetzesbezeichnungen anzupassen.
Dokumente (PDFs)
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