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COVID‑19‑Schulverordnung 2022/23 – Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb
Verordnung vom 29.08.2022

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Schulverordnung 2022/23 legt umfassende Schutz‑ und Hygienemaßnahmen für Schulen fest, darunter Test‑ und Impf‑Nachweise, Maskenpflicht und die Möglichkeit von ortsungebundenem Unterricht.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/29/2022XXVII
Bildung
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.09.2022 Außer Kraft ab 31.07.2023
  • Die Verordnung legt fest, dass alle Schulen ein Hygiene‑ und Präventionskonzept bis Ende der ersten beiden Schulwochen erstellen müssen.
  • Schulen müssen von Schülern einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbringen (z. B. aktueller Test, Impfnachweis oder Genesungsnachweis).
  • Ab der 9. Schulstufe ist das Tragen einer FFP2‑Maske Pflicht; darunter reicht ein Mund‑Nasen‑Schutz.
  • Ortsungebundener Unterricht kann angeordnet werden, wenn die Infektionslage es erfordert und andere Maßnahmen nicht ausreichen.
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Polaschek Martin, Dr.

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