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Änderung der Arzneitaxe 2022 – neue Preisansätze und Inkrafttreten am 01.09.2022
Verordnung vom 30.08.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022 ergänzt die Arzneitaxe um einen neuen Absatz 63 zu § 11 und legt in Anlage B neue Preisansätze für bestimmte Medikamente fest. Inkrafttreten ist der 1. September 2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/30/2022XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 63 wird zu § 11 der Arzneitaxe hinzugefügt, der das Inkrafttreten von Anlage B am 1. September 2022 festlegt.
  • In Anlage B werden die Preisansätze für die in der Verordnung genannten Arzneimittel neu festgesetzt.
  • Die Verordnung beruht auf § 7 des Apothekengesetzes, das die Befugnis zur Änderung der Arzneitaxe gibt.
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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