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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen (August 2022)
Verordnung vom 01.09.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 332/2022 legt für August 2022 die Hundertsätze fest, nach denen Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet werden.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/1/2022XXVII
öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.08.2022 Außer Kraft ab 31.08.2022
  • Die Verordnung legt für den Monat August 2022 die Hundertsätze fest, nach denen Kaufkraftausgleichszulagen zu berechnen sind.
  • Die Festlegung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
  • Für jede genannte Stadt wird ein individueller Hundertsatz angegeben, der die jeweiligen Lebenshaltungskosten widerspiegelt.
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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