Verordnung zur Festsetzung der Hundertsätze für die Kaufkraftausgleichszulage im Ausland (September 2022)
Verordnung vom 12.09.2022Zusammenfassung
Die Verordnung legt für September 2022 für zahlreiche Auslandseinsätze Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/12/2022XXVII
Finanzwesen
öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2022 Außer Kraft ab 30.09.2022
- Die Verordnung legt für den Monat September 2022 Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage nach § 21b GehG verwendet werden.
- Die Hundertsätze gelten für alle Bundesbeamten und Vertragsbediensteten, die im Ausland eingesetzt sind.
- Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
- Eine detaillierte Tabelle listet über 150 Dienstorte weltweit mit den jeweiligen Prozentwerten (z. B. Abu Dhabi 27 %, Dubai – Los Angeles 34 %).
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