Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuer*innen fest, definiert Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration in Höhe eines vollen Monatsgehalts und regelt die Überstundenberechnung. Inkrafttreten ist der 1. Oktober 2022.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft9/28/2022XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet Österreichs und betrifft alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuung.
- Das monatliche Lehrlingseinkommen wird gestaffelt: 596,70 € im 1. Lehrjahr, 761,10 € im 2. Lehrjahr und 1 069,50 € im 3. Lehrjahr.
- Lehrlinge erhalten jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe eines vollen Monatsgehalts.
- Für über 18‑jährige Lehrlinge wird ein Stundenlohn von 9,24 € zur Berechnung von Grund- und Überstundenzuschlägen herangezogen, falls kein Facharbeiterlohn vorliegt.
Dokumente (PDFs)
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