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Festsetzung des Lehrlingslohns für Sportadministrator*innen (2022)
Verordnung vom 28.09.2022

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt legt per Verordnung 2022 das monatliche Lehrlingsgehalt für Sportadministrator*innen fest: 667,80 €, 843,80 € bzw. 1 171,30 € je nach Lehrjahr, plus jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse. Die Regelung gilt bundesweit und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft9/28/2022XXVII
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und betrifft alle Lehrberechtigten im Beruf Sportadministrator/in sowie deren Lehrlinge.
  • Das monatliche Lehrlingsgehalt wird gestaffelt: 667,80 € im ersten Lehrjahr, 843,80 € im zweiten und 1 171,30 € im dritten Lehrjahr.
  • Zusätzlich erhalten Lehrlinge einmal jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe eines vollen Monatsgehalts.
  • Für Überstunden von Lehrlingen über 18 Jahren wird die Berechnung an den Facharbeiterlohn bzw. an den entsprechenden Kollektivvertrag angelehnt, wenn kein einschlägiger Lohn im Betrieb existiert.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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