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Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnik – Verordnung 2022
Verordnung vom 28.09.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration und Überstundenregelungen für Veranstaltungstechnikerinnen und -techniker in Österreich fest – gültig ab 1. Oktober 2022.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft9/28/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Veranstaltungstechnikerinnen und -techniker in Österreich, wenn in diesem Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist. Sie richtet sich an Lehrberechtigte und deren Lehrlinge.
  • Das monatliche Lehrlingseinkommen wird gestaffelt: 1. Jahr 652,20 €, 2. Jahr 835,20 €, 3. Jahr 1 034,20 € und 4. Jahr 1 339,90 €.
  • Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss in Höhe eines Monatsgehalts, der spätestens am 30. Juni zu zahlen ist.
  • Jeder Lehrling erhält einmal jährlich eine Weihnachtsremuneration, ebenfalls in Höhe eines Monatsgehalts, die bis zum 30. November zu zahlen ist.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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