Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022 – Regelungen für Tier- und Erzeugnisverkehr in der EU
Verordnung vom 04.10.2022Zusammenfassung
Die BVO 2022 regelt den Transport von Tieren, Erzeugnissen und Gegenständen innerhalb der EU und legt fest, welche Bescheinigungen, Meldungen und Hygienemaßnahmen erforderlich sind.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/4/2022XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich: Sie gilt für alle Transporte von lebenden Tieren, Bruteiern, Samen, Eizellen, Embryonen und Gameten innerhalb der EU.
- Veterinärbescheinigungen müssen von einer zuständigen Behörde oder einem beauftragten Tierarzt ausgestellt werden und mindestens zwei Werktage vor dem Transport eingereicht werden.
- Für die Meldung von geplanten Verbringungen an die Bezirksverwaltungsbehörde ist eine Frist von mindestens zwei Werktagen (bei Export aus Österreich) bzw. 24 Stunden (bei Import) vorgesehen.
- Transportbehälter und -fahrzeuge müssen nach jeder Verbringung gereinigt und desinfiziert werden; die Arbeiten sind zu dokumentieren und mindestens drei Jahre aufzubewahren.
Dokumente (PDFs)
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