<!--[0-->Festsetzung des Anpassungsfaktors für Sozialversicherungsbeiträge 2023<!--]-->
Festsetzung des Anpassungsfaktors für Sozialversicherungsbeiträge 2023
Verordnung vom 05.10.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2023 auf 1,058 fest, basierend auf §§ 108 Abs. 5 und 108 f des ASVG.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/5/2022XXVII
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2023 wird auf 1,058 festgesetzt.
  • Der Faktor basiert auf den Richtwerten des ASVG, die jährlich die Beitragssätze an die Lohnentwicklung anpassen.
  • Die Verordnung tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft und gilt für das gesamte Kalenderjahr.
Image of politician Rauch Johannes

Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.