Zusammenfassung
Die Ammoniakreduktionsverordnung verpflichtet Landwirte, flüssige Dünger schnell einzuarbeiten, Harnstoff nur mit Hemmschutz zu verwenden und große Lagertanks bis 2028 abzudecken, um die Ammoniak‑Emissionen zu senken.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/25/2022XXVII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2023
- Flüssige Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Gärrest) müssen nach dem Ausbringen innerhalb von vier Stunden in den Boden eingearbeitet werden.
- Für Betriebe mit weniger als fünf Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche gilt eine verlängerte Einarbeitungsfrist von acht Stunden.
- Harnstoff darf nur verwendet werden, wenn er einen Urease‑Hemmschutzstoff enthält oder innerhalb von vier Stunden nach dem Ausbringen eingearbeitet wird.
- Lagertanks für flüssigen Wirtschaftsdünger ab einem Fassungsvermögen von 240 m³ müssen ab dem 1. Jänner 2028 vollflächig abgedeckt sein.
Dokumente (PDFs)
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