<!--[0-->Verordnung zur Satzung der neuen Punktation für Rollendruckereien (2022)<!--]-->
Verordnung zur Satzung der neuen Punktation für Rollendruckereien (2022)
Verordnung vom 27.10.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt die neue Punktation – also die überarbeiteten Löhne, Gehälter und Lehrlingsvergütungen – für alle Beschäftigten in österreichischen Rollendruckereien. Sie gilt seit dem 1. September 2022 für das gesamte Bundesgebiet, ausgenommen sind jedoch die Paragraphen 1, 4 und 5 der zugrunde liegenden Punktation.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/27/2022XXVII
Arbeitsrecht
Gewerbeaufsicht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt neue Mindestlöhne, Gehälter und Lehrlingsvergütungen für alle Beschäftigten in österreichischen Rollendruckereien fest.
  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet (räumlich), alle Rollendruckbetriebe (fachlich) und sämtliche dort beschäftigten Personen (persönlich).
  • Die Paragraphen 1, 4 und 5 der zugrunde liegenden Punktation bleiben von der Satzung ausgenommen.
  • Die Satzung tritt am 1. September 2022 in Kraft; ihre Laufzeit richtet sich nach der Geltungsdauer des zugehörigen Kollektivvertrags.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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