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Anpassung der Absonderungsverordnung – Diphtherie
Verordnung vom 15.11.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung wird geändert, um bei Diphtherie‑Fällen strengere Isolationsregeln einzuführen: Symptomatische und asymptomatische Kontaktpersonen müssen bis zu zwei negative Labor‑Abstriche nachweisen oder maximal sechs Wochen isoliert bleiben. Das Inkrafttreten erfolgt am 16.11.2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/15/2022XXVII
Gesundheit
Epidemiegesetz
Absonderungsverordnung

Schwerpunkte

  • Symptomatische Kontaktpersonen (Kranke und Krankheitsverdächtige) müssen so lange isoliert werden, bis zwei Labor‑Abstriche im Abstand von mindestens 24 Stunden keine toxischen Diphtheriebakterien nachweisen.
  • Asymptomatische Kontaktpersonen (Ansteckungsverdächtige) dürfen Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen ebenfalls nicht betreten, bis die gleichen Testkriterien erfüllt sind.
  • Unabhängig vom Laborbefund endet die Fernhaltung spätestens sechs Wochen nach dem letzten Kontakt, sofern der Amtsarzt keine besonderen Umstände sieht.
  • Die geänderte Anlage I der Verordnung tritt am Tag nach Kundmachung, also am 16.11.2022, in Kraft.
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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