Zusammenfassung
Die NEHG‑EU‑ETS‑Befreiungsverordnung 2022 legt fest, wie Betreiber von EU‑ETS‑Anlagen eine Befreiung von nationalen Emissionszertifikaten beantragen können, um eine doppelte Belastung durch den EU‑Emissionshandel und das nationale System zu vermeiden. Sie definiert Antragsvoraussetzungen, Melde- und Nachweispflichten sowie Fristen und Sanktionen.Bundesministerium für Finanzen11/23/2022XXVII
Umwelt
Energie
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft eine Befreiungsregelung, die eine doppelte Belastung von Treibhausgasemissionen durch das EU‑ETS und das nationale NEHG verhindert.
- Befreiungen können von Inhabern von EU‑ETS‑Anlagen beantragt werden, die im NEIS als Befreiungsmaßnahmenteilnehmer registriert sind.
- Ein Antrag ist sowohl vor als auch nach dem Inverkehrbringen der Energieträger möglich, jedoch nur für Emissionen aus EU‑ETS‑Anlagen, die sonst nationale Zertifikate erfordern würden.
- Ausgeschlossen von der Befreiung sind Emissionen aus Anlagen außerhalb des EU‑ETS, bereits befreite Emissionen nach §§ 22‑23 NEHG sowie Fälle, bei denen das Unionsregister gesperrt ist.
Dokumente (PDFs)
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