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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in der Steiermark
Verordnung vom 30.11.2022

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat per Verordnung einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden in der Steiermark festgelegt. Der Tarif gilt ab 1. Jänner 2023, umfasst verschiedene Tätigkeiten (z. B. Aufzug, Grünflächen, Heizungen) und definiert Pauschal‑ sowie Stundenbeträge.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2022XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Steiermark und persönlich für alle, die mit der Betreuung von Häusern beauftragt sind und deren Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag unterliegen.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 120,46 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 10,85 € pro weiterem Geschoss gezahlt.
  • Für die Betreuung von Freizeiteinrichtungen (z. B. Terrassen‑, Hallenbäder, Saunen, Hobbyräume) wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von 18,97 € (für Bad‑/Saunabereiche) bzw. 11,56 € (für Hobbyräume) berechnet; Sonn‑ und Feiertagsarbeit wird mit 100 % Zuschlag vergütet.
  • Für Grünflächen wird pro Quadratmeter eine Jahrespauschale von 1,59 € (auf zwölf Monatsraten verteilt) bezahlt; für die Pflege von Bäumen, Sträuchern und Beeten wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von 13,82 € berechnet.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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