Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Tirol einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest, der ab dem 1. Jänner 2023 gilt und Grundentgelte pro Quadratmeter sowie diverse Zuschläge definiert.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/1/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,319 € pro Quadratmeter Nutzfläche und 0,6024 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche.
- Ein Materialzuschlag von 20 % des Grundentgelts wird zusätzlich gezahlt, ist aber kein Teil des Lohns.
- Zusatzentgelte regeln Sonderleistungen: Türöffnung (4,70 €/vor Mitternacht, 5,20 €/nach Mitternacht), Arbeit an Sonn‑/Feiertagen (+11,39 € pro Stunde) und weitere spezifische Leistungen.
Dokumente (PDFs)
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