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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Vorarlberg
Verordnung vom 01.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest und definiert einheitliche Pauschalbeträge für diverse Tätigkeiten.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/1/2022XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind – insbesondere Hausbesitzer*innen ohne Kollektivvertrag.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 114,90 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 7,15 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
  • Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet, basierend auf einem Stundenlohn von 17,25 €; an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte dieses Stundenlohns.
  • Für die Pflege von Grün‑ und Gartenflächen werden Pauschalbeträge pro Quadratmeter (z. B. 0,3987 € für Reinigung) sowie ein Stundenlohn von 13,55 € für Baumpflege und Laubbeseitigung festgelegt.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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