Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2022 – Festlegung außerbudgetärer Einheiten
Verordnung vom 01.12.2022Zusammenfassung
Die Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2022 legt fest, welche außerbudgetären Einrichtungen des Bundes bei der Berechnung der staatlichen Haftungsobergrenze berücksichtigt werden. Sie listet über 300 Unternehmen und Institutionen auf und tritt am 02.12.2022 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen12/1/2022XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche außerbudgetären Einheiten des Bundes zur Berechnung der Haftungsobergrenzen herangezogen werden.
- Die Liste umfasst mehr als 300 Einrichtungen, darunter Behörden, Unternehmen, Fonds, Universitäten und Kulturinstitutionen.
- Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung, also am 2022‑12‑02, in Kraft und hebt die Vorgängerverordnung von 2021 auf.
- Ziel ist eine einheitliche Anwendung des Bundeshaftungsobergrenzen‑Gesetzes, um die finanzielle Stabilität des Staates zu sichern.
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