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Änderung der LMSVG‑Abgabenverordnung – neue Gebühren & Reisekostenzuschlag
Verordnung vom 01.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die LMSVG‑Abgabenverordnung: Sie legt neue Verwaltungsgebühren für Kontrollstellen, Ausfuhrbescheinigungen und zusätzliche Kontrollen fest und führt einen Pauschal‑Reisekostenzuschlag von 50 € ein.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/1/2022XXVII
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung trägt den Titel „Verordnung ... über die Festsetzung der Höhe von Verwaltungsabgaben und Gebühren im Rahmen des LMSVG und des EU‑QuaDG“.
  • In § 1 werden drei Gebührenarten festgelegt: (1) Lizenzgebühr für die Zulassung von Kontrollstellen, (2) Gebühr für amtliche Ausfuhr‑Bescheinigungen und (3) Gebühr für zusätzliche Kontrollen bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften.
  • In § 2 Abs. 1 wird die Formulierung „oder Organ gemäß § 47 Abs. 3 LMSVG“ gestrichen.
  • In § 2 Abs. 3 wird ein Pauschalbetrag von 50 € für die Rück- und Hinreise zu Kontrollen (Ziffer 2 und 3) zu den Verwaltungsabgaben hinzugefügt.
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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