Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, inklusive Berechnungsgrundlagen, Zuschlägen und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
- Das Grundentgelt wird nach Quadratmeter Nutzfläche berechnet – 0,3122 € pro m² für Wohnungen, Geschäfts‑ und andere Räumlichkeiten.
- Für die Reinigung von Gehsteigen und das Bestreuen bei Glatteis wird 0,5651 € pro m² berechnet; bei Häusern mit Holzstiegen steigt das Entgelt um 20 %.
- Ein Materialzuschlag von 15 % des Grundentgelts wird für die im Hausbesorgergesetz genannten Materialien erhoben.
Dokumente (PDFs)
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