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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen im Burgenland (2023)
Verordnung vom 02.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Burgenland fest, definiert die Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderentgelte und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Sozialpolitik
Öffentlicher Sektor
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für das Bundesland Burgenland und richtet sich an alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, deren Arbeitsverhältnis nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt ist.
  • Das monatliche Entgelt beträgt 0,3216 € pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räumlichkeiten sowie 0,5825 € pro Quadratmeter Gehsteigreinigung.
  • Ein monatlicher Materialzuschlag von 20 % des Grundentgelts wird zusätzlich zum Lohn gezahlt, jedoch nicht als Teil des Entgelts selbst.
  • Für außerordentliche Arbeiten, Toilettenreinigung, Sonderreinigungen und Arbeit an Sonn‑/Feiertagen gelten separate Stundenlöhne (z. B. 11,15 € bzw. 8,37 €) mit einem 100 %igen Aufschlag bei Sonn‑ oder Feiertagsarbeit.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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