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Mindestlohntarif für Hausbetreuung im Burgenland
Verordnung vom 02.12.2022

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt legt ab dem 1. Jänner 2023 einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland fest, der Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeitsbereiche definiert.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag unterliegt.
  • Für die Aufzugsbetreuung erhalten die beauftragten Personen monatlich einen Pauschalbetrag von 131,50 €, der für jedes Stockwerk über sieben um 15,53 € steigt.
  • Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunen wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach der durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung und einem Stundenlohn von 12,97 € berechnet; für Hobbyräume gilt ein Stundenlohn von 11,15 €. Zusätzlich fällt bei Inkasso ein Zuschlag von 5 % der eingenommenen Summe an.
  • Für Grün‑ und Gartenanlagen werden je Quadratmeter jährliche Gebühren für Reinigung (0,3980 €), Bewässerung (0,3980 €) und maschinelles Mähen (0,5972 €) erhoben; die Baumpflege wird nach tatsächlicher Arbeitsleistung zu einem Stundenlohn von 12,74 € abgerechnet.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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