Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, definiert Lohnsätze pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sperrgeld und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss. Der Tarif tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und betrifft alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder noch keinen Kollektivvertrag haben.
- Für die Reinigung von Wohnflächen wird ein Grundlohn von 0,3199 € pro Quadratmeter Nutzfläche gezahlt; für andere Räumlichkeiten gilt derselbe Satz; für die Gehsteigreinigung bei Glatteis beträgt der Satz 0,5807 € pro Quadratmeter.
- Für die Beschaffung von Materialien, die bei Reinigungsarbeiten benötigt werden, wird ein zusätzlicher Zuschlag von 15 % auf das Entgelt gezahlt. Dieser Zuschlag ist nicht Teil des Grundlohns.
- Das Sperrgeld für das nächtliche Öffnen einer verschlossenen Tür beträgt 4,70 € bis 24 Uhr und 5,20 € danach; es wird unabhängig von der Personenzahl erhoben.
Dokumente (PDFs)
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