Zusammenfassung
Die Mauttarifverordnung 2022 legt neue Gebühren für österreichische Autobahnen fest. Sie unterscheidet Fahrzeuge nach Antrieb und Emissionsklasse, definiert Grund‑ und Abschnittstarife sowie einen 25 % Aufschlag auf einem Streckenabschnitt, und beendet die frühere Regelung von 2021.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/6/2022XXVII
Umwelt
Verkehr
Energie
Schwerpunkte
- Die Verordnung unterscheidet Fahrzeug‑ und Emissionsklassen in verschiedene Tarifgruppen; reine Elektro‑ und Wasserstofffahrzeuge zahlen keine Maut für Luftverschmutzung.
- Der Grundkilometertarif für zweiachsige Fahrzeuge beträgt 5,08 Cent (Tarifgruppe E) bzw. 20,30 Cent (Tarifgruppe B). Auf dem Streckenabschnitt A12 zwischen Kufstein und Innsbruck/Amras wird ein Aufschlag von 25 % erhoben.
- Für die einzelnen Autobahn‑ und Schnellstraßenabschnitte (A9, A10, A13 usw.) sind Abschnittstarife festgelegt, die je nach Achszahl des Fahrzeugs (Kat. 2‑4) variieren.
- Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gelten abweichende Abschnittstarife (Nacht‑Tarif), die in der Verordnung gesondert aufgelistet sind.
Dokumente (PDFs)
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