Verordnung zum Progressionsbericht 2024 – Ermittlung und Prognose des Einkommensteueraufkommens
Verordnung vom 13.12.2022Zusammenfassung
Die Progressionsberichtsverordnung legt fest, wie das erwartete Einkommensteueraufkommen zu ermitteln ist. Sie definiert das Basisjahr, die zu berücksichtigenden Einkommens- und Sozialdaten sowie die makroökonomischen Parameter für die Prognose und verlangt eine Evaluation im zweitfolgenden Jahr. Die Verordnung gilt erstmals für den Bericht des Jahres 2024.Bundesministerium für Finanzen12/13/2022XXVII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2024
- Das Basisjahr für die Einkommensverteilung ist das drittvorangegangene Kalenderjahr; ist dieses nicht repräsentativ, kann ein früheres, geeignetes Jahr gewählt und im Bericht begründet werden.
- Bei der Ermittlung der Einkommensverteilung werden Bruttoeinkommen aus unselbständiger Beschäftigung (Arbeitnehmer und Pensionisten), Betriebseinnahmen aus selbständiger Tätigkeit sowie weitere sozioökonomische Merkmale wie Kinderzahl berücksichtigt.
- Die Prognose für das Folgejahr basiert auf der Einkommensverteilung des Basisjahres und auf erwarteten Entwicklungen von Erwerbspersonenzahl, nominalen Bruttolöhnen pro Kopf, Zahl der Pensionisten, Pensionshöhe und Arbeitsproduktivität.
- Die Ergebnisse des Progressionsberichts eines Jahres sind im zweitfolgenden Jahr zu evaluieren; eine Ex‑post‑Prüfung wird durchgeführt und das Ergebnis dem Nationalrat vorgelegt.
Dokumente (PDFs)
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