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Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 22.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 den Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest. Sie definiert die Lohnstaffel nach Berufsjahr, zusätzliche Zulagen sowie Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration und Überstundenregelungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/22/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Kinderbetreuung

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, -krippen und -horte in Österreich, die keine eigene Kollektivvertragsfähigkeit besitzen oder noch keinen Kollektivvertrag abgeschlossen haben.
  • Für eine 40‑Stunden‑Woche wird das monatliche Bruttogehalt nach Berufsjahr gestaffelt, beginnend bei 1 849 € im 1. und 2. Berufsjahr bis 2 283 € ab dem 35. Berufsjahr.
  • Zusätzlich zum Grundlohn erhalten Helferinnen und Helfer eine Erschwerniszulage von 69,44 €, eine Schmutzzulage von 6,70 € pro Stunde bei Umbauarbeiten und einen Leitungszuschlag von 3,76 € für jede geleistete Vertretungsstunde.
  • Alle Beschäftigten erhalten im Kalenderjahr einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe eines vollen Monatsbruttolohns; bei teilweisem Arbeitsverhältnis wird der Betrag anteilig berechnet.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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