Zusammenfassung
Die Verordnung legt eine verpflichtende Grundausbildung für alle Mitarbeitenden im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport fest. Sie definiert Umfang, Ziele, Ausbildungsformen, Ablauf und Prüfungsmodalitäten.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/30/2022XXVII
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Beschäftigten im Ressortbereich des BMKÖS, also Zentralleitung, Bundesdenkmalamt, Hofmusikkapelle und das Österreichische Museum für Volkskunde.
- Ziel ist, den Mitarbeitenden Grund‑ und Übersichtskenntnisse sowie fachliche und methodische Fähigkeiten zu vermitteln, die für ihre Aufgaben notwendig sind.
- Eine benannte Ausbildungsleiterin bzw. ein Ausbildungsleiter ist für die Durchführung verantwortlich; jedem Lernenden wird freiwillig ein Mentor zur Unterstützung zugeteilt.
- Die Ausbildung kann als Seminar, E‑Learning, Hospitation, Projektarbeit oder Selbststudium erfolgen; eine Unterrichtseinheit dauert 50 Minuten.
Dokumente (PDFs)
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