Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Regeln zur Erstellung von Preisindizes in Österreich, erweitert die zu erfassenden Wirtschaftszweige, passt Klassifikationen an und legt die Kosten für die statistische Erhebung von 2021 bis 2025 fest.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/23/2022XXVII
Statistik
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Bezeichnung „ÖCPA 2008“ wird in mehreren Paragraphen durch „ÖCPA 2015“ ersetzt, um die aktuelle Klassifikation zu berücksichtigen.
- Neue Ziffern 17‑20 werden im Abschnitt über Dienstleistungen eingefügt, um zusätzliche Wirtschaftszweige (z. B. Werbung, Sicherheitsdienste) abzudecken.
- Der Ausdruck „unternehmensnahe“ wird in mehreren Paragraphen gestrichen, um die Formulierung zu vereinfachen.
- Für die Jahre 2021‑2025 wird ein jährlicher Kostenersatz für die Statistik festgelegt, dessen Höhe je Jahr zwischen ca. 0,48 Mio. € und 0,9 Mio. € liegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.