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Verordnung zur Satzungs‑Erklärung des Kollektivvertrags für die Sozial‑ und Gesundheitswirtschaft
Verordnung vom 24.02.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag zwischen dem Verein Sozialwirtschaft Österreich und den Gewerkschaften GPA & vida als Satzung, wodurch er für die gesamte Sozial‑ und Gesundheitswirtschaft in Österreich verbindlich wird. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2022, mit verschiedenen Ausnahmen.
Bundesministerium für Arbeit2/24/2022XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Satzung gilt für alle Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste in Österreich, ausgenommen das Bundesland Vorarlberg.
  • Der Kollektivvertrag wird durch die Erklärung des Bundeseinigungsamtes zur Satzung, wodurch er außerhalb seines ursprünglichen räumlichen und fachlichen Wirkungsbereiches verbindlich wird.
  • Für Arbeitnehmer*innen, die nach dem 1. Juli 2004 zum Kollektivvertrag hinzugetreten sind, gilt eine Optierungsfrist von sechs Monaten ab Inkrafttreten der Satzung (ab 1. Mai 2006).
  • Die Satzung tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft und bleibt gültig, solange der zugrunde liegende Kollektivvertrag gilt.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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