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Änderung der Kontaktdatenerhebung für Beförderungsunternehmen (2022)
Verordnung vom 25.02.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. Februar 2022 passt die Regelungen zur Erhebung von Kontaktdaten durch Beförderungsunternehmer an: Das Datum wird von 28. Februar auf 30. September geändert und ein neuer Absatz tritt mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/25/2022XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Das Datum in § 2 Abs. 1 wird von „28. Februar“ auf „30. September“ geändert.
  • Ein neuer Absatz 5 wird eingefügt und legt fest, dass die Fassung vom BGBl. II Nr. 74/2022 am Tag nach Kundmachung in Kraft tritt (voraussichtlich 2022‑02‑26).
  • Die Änderungen basieren auf den §§ 16 und 25 des Epidemiegesetzes, die dem Minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Befugnis geben, solche Anpassungen vorzunehmen.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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