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Verordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen 2021/22 unter Pandemiebedingungen
Verordnung vom 11.01.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Schuljahr 2021/22 fest, wie Abschlussprüfungen an öffentlichen Mittel‑ und Oberstufenschulen während der COVID‑19‑Pandemie durchgeführt werden, inklusive Testpflichten, Ersatztermine und verlängerten Klausurzeiten.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/11/2022XXVII
Bildung
Gesundheit
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle öffentlichen Mittel‑ und Oberstufenschulen und bestimmt, dass die Abschlussprüfungen des Schuljahres 2021/22 nach den festgelegten Regeln durchgeführt werden.
  • Während einer zweiwöchigen Sicherheitsphase müssen die Prüflinge zweimal pro Woche einen negativen COVID‑19‑Nachweis erbringen; sonst dürfen sie das Schulgebäude nicht betreten.
  • Bei Quarantäne oder ärztlichem Attest dürfen betroffene Schülerinnen und Schüler die Prüfung nicht versäumen; sie können stattdessen an Ersatzterminen teilnehmen.
  • Für Prüfungen, die wegen Krankheit oder Quarantäne ausfallen, sind Ersatz‑Haupttermine im Mai 2022 festgelegt (z. B. Latein am 16. Mai).
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Polaschek Martin, Dr.

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