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Erleichterung der Studienbeiträge für ukrainische Studierende (Sommersemester 2022)
Verordnung vom 10.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2022 fügt der Studienbeitragsverordnung einen neuen § 4a hinzu, der ukrainischen Studierenden im Sommersemester 2022 die Zahlung des Studienbeitrags erlässt oder zurückerstattet, wenn sie ihre Staatsbürgerschaft nachweisen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/10/2022XXVII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.04.2022 Außer Kraft ab 30.09.2022
  • Ein neuer Paragraph 4a wird eingefügt, der die Befreiung und Rückerstattung des Studienbeitrags für ukrainische Staatsangehörige regelt.
  • Der neue Paragraph gilt ausschließlich für das Sommersemester 2022.
  • Die rechtliche Grundlage der Verordnung beruht auf dem Universitäts‑ und Hochschulgesetz.
  • Der Nachweis der ukrainischen Staatsangehörigkeit erfolgt durch einen Reisepass oder eine Urkunde über die Angehörigkeit.
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Polaschek Martin, Dr.

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