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Verordnung zur Beschleunigung des Rollouts intelligenter Stromzähler
Verordnung vom 13.01.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Netzbetreiber, bis Ende 2024 mindestens 95 % ihrer Anschlussstellen mit intelligenten Messgeräten auszustatten und legt Fristen sowie Berichtspflichten für Betreiber fest, die das Ziel nicht erreichen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie1/13/2022XXVII
Energie
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Netzbetreiber müssen bis Ende 2024 mindestens 95 % aller an ihr Netz angeschlossenen Zählpunkte mit intelligenten Messgeräten ausstatten; dabei ist eine leitungsgebundene Datenübertragung zu bevorzugen.
  • Netzbetreiber, die bis Ende 2022 weniger als 40 % ihrer Anschlussstellen ausgerüstet haben, müssen eine begründete Stellungnahme an die E‑Control senden; die Behörde veröffentlicht anschließend eine Liste der rückständigen Betreiber.
  • Die Installation der intelligenten Messgeräte soll grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach Kundenwunsch erfolgen; maximal dürfen fünf Monate zwischen Wunsch und Installation liegen, wenn technische Gründe eine frühere Umsetzung verhindern.
  • Der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist jederzeit Einsicht in die an die E‑Control übermittelten Projektpläne zu gewähren und Auskunft über deren Anzahl zu erteilen.
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 49

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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