Änderung der Asylgesetz‑Durchführungsverordnung 2005 – neue Karten und Ausweise
Verordnung vom 11.03.2022Zusammenfassung
Die Verordnung vom 11. März 2022 ändert das Asylgesetz‑Durchführungsverordnung 2005: Sie passt Überschriften an, führt neue Karten und einen Ausweis für Vertriebene ein und legt das Inkrafttreten fest.Bundesministerium für Inneres3/11/2022XXVII
Einwanderung
Sozialpolitik
Menschenrechte
Schwerpunkte
- Die Überschrift des ersten Abschnitts wird zu „Asylverfahren und Karten für Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene“ geändert.
- Die Überschrift von § 2 wird zu „Verfahrenskarte, Aufenthaltsberechtigungskarte, Karte für subsidiär Schutzberechtigte, Karte für Asylberechtigte und Aufenthaltsrecht für Vertriebene gemäß § 62 AsylG‑2005“ angepasst.
- Ein neuer Absatz (5) wird in § 2 eingefügt, der den „Ausweis für Vertriebene“ als Karte nach EU‑Verordnung 1030/2002 definiert und das Lichtbild‑Kriterium (nicht älter als sechs Monate) festlegt.
- Ein neuer Absatz (11) wird zu § 12 hinzugefügt und legt fest, dass die geänderten Abschnitte mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft treten.
Dokumente (PDFs)
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