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Heimarbeitstarif für die Spielwarenherstellung
Verordnung vom 21.04.2023

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat einen neuen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren beschlossen. Er legt einen Stundenlohn von 10,21 € fest und sieht einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % vor. Der Tarif gilt für ganz Österreich und tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/21/2023XXVII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreichs und ist ausschließlich für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Spielwaren vorgesehen.
  • Der Mindeststundenlohn für Heimarbeiterinnen und -arbeiter beträgt 10,21 €.
  • Auf die errechneten Stückentgelte wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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