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Heimarbeitstarif für Knopfwaren – Mindestlohn und Zuschlag
Verordnung vom 21.04.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für Knopfwaren fest: 11,42 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2023.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/21/2023XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe.
  • Der Stundenlohn für heimgearbeitete Stückentgelte wird auf 11,42 € festgelegt.
  • Auf die errechneten Stückentgelte wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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