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Erweiterung der Rezeptpflichtverordnung um neue Human‑ und Veterinärarzneimittel
Verordnung vom 21.04.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 ergänzt die Anlagen A und B der Rezeptpflichtverordnung um zahlreiche neue Human‑ und Veterinärarzneimittel sowie um Ausnahmeregelungen für bestimmte Präparate.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/21/2023XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Liste der Humanarzneimittel (Anlage A‑Teil 1) wird um Zytostatika und antineoplastische Wirkstoffe erweitert.
  • In Anlage A‑Teil 2 werden zahlreiche neue Wirkstoffe aufgenommen, darunter Angiotensin‑II‑Blocker, verschiedene Kinase‑Inhibitoren und weitere onkologische Medikamente.
  • Die Liste der Veterinärarzneimittel (Anlage B‑Teil 2) wird um neue Substanzen wie BEDINVETMAB, CICLESONID und weitere ergänzt.
  • Ausnahme R 80 erlaubt feste orale Formen bis zu 2 mg pro Dosis (max. 12 mg pro Tag) ohne Rezeptpflicht.
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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