<!--[0-->Verordnung zu Prüfungsterminen für standardisierte Prüfungsgebiete 2024‑2026<!--]-->
Verordnung zu Prüfungsterminen für standardisierte Prüfungsgebiete 2024‑2026
Verordnung vom 21.04.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Prüfungstermine für zentrale Abschlussprüfungen in den Schuljahren 2023/24 bis 2025/26 fest und regelt deren Gültigkeitszeitraum von April 2023 bis Januar 2026.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/21/2023XXVII
Bildung
Schulwesen
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Geltungsbereich: Sie regelt die Termine für Reife‑, Diplom‑ und Berufsreifeprüfungen sowie für externe Prüfungen in den Schuljahren 2023/24 bis 2025/26.
  • Für jedes Prüfungsfach werden drei Termine festgelegt – ein Haupttermin, ein Herbsttermin und ein Wintertermin – die für das jeweilige Schuljahr gelten.
  • Die Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt (21. April 2023) in Kraft und verliert am 30. Jänner 2026 ihre Gültigkeit.
  • Die rechtliche Grundlage der Verordnung beruht auf den genannten Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes.
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Polaschek Martin, Dr.

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