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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Abwassertechnik
Verordnung vom 24.04.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Facharbeiter*in für Abwassertechnik, definiert Kompetenzbereiche und Prüfungsmodalitäten sowie den Zeitplan des Inkrafttretens.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/24/2023XXVII
Umwelt
Bildung
Arbeitsrecht
Wasserwirtschaft

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Abwassertechnik wird mit einer dreijährigen Lehrzeit festgelegt, die in allen Ausbildungsnachweisen eindeutig zu benennen ist.
  • Die Ausbildung vermittelt Fachkompetenzen in Ökologie, Wasserwirtschaft, Abwasserbehandlung, Analytik, Instandhaltung und digitale Arbeit.
  • Die Paragraphen 4‑13, die detaillierte Ausbildungsinhalte und Prüfungsmodalitäten regeln, treten erst am 1. Jänner 2025 in Kraft.
  • Zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung müssen mindestens 400 Lehreinheiten (je 50 Minuten) in definierten Kursen absolviert werden.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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