Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Lehrberuf Pharmatechnologie mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren fest und definiert die zu erlernenden Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten sowie Übergangsregelungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/24/2023XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Pharmatechnologie wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
- Ausgebildete Fachkräfte erwerben Kompetenzen in den Bereichen Pharmatechnologie, GMP, Qualitätsmanagement und digitalem Arbeiten.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung, wobei die theoretische Prüfung entfällt, wenn die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen wurde.
- Der größte Teil der Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft, während §§ 4‑12 erst am 1. Jänner 2025 wirksam werden.
Dokumente (PDFs)
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